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   BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 59/80   

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BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 59/80 (https://dejure.org/1984,989)
BAG, Entscheidung vom 20.11.1984 - 1 ABR 59/80 (https://dejure.org/1984,989)
BAG, Entscheidung vom 20. November 1984 - 1 ABR 59/80 (https://dejure.org/1984,989)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 47, 214
  • NJW 1985, 1484
  • ZIP 1985, 429
  • MDR 1985, 523
  • NZA 1985, 227
  • BB 1985, 658
  • DB 1985, 926
  • JR 1986, 132
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 59/80
    Anlaß dieser Kündigung war der Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 1978 (GS 1/77).

    Zwar bedarf ein Konkursverwalter, wenn er mit dem Betriebsrat einen Sozialplan vereinbaren will, nach § 133 Nr. 2 KO der Genehmigung des Gläubigerausschusses (vgl. BAG (GS) 31 > 176, 190 = AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972, Teil II Abschnitt B 6 c der Gründe).

    Nach dem Beschluß des Großen Senats vom 13. Dezember 1978 (aaO, Teil V 2) hatte zwar jede Vertragspartei das Recht, einen bereits vereinbarten, aber noch nicht abgewickelten Sozialplan außerordentlich zu kündigen, wenn die Parteien von einem von der Auffassung des Großen Senats abweichenden konkursrechtlichen Rang der Sozialplanansprüche ausgegangen waren.

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 59/80
    Die Auffassung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (aaO), für diese Ansprüche könne der Arbeitnehmer das Vorrecht vor Forderungen nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO beanspruchen, war nicht mit Art. 20 Abs. 3 GG vereinbar (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 485, 486/80 - BVerfGE 65, 182, 190 f.).
  • BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84

    Abfindung

    Auszug aus BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 59/80
    Abfindungsansprüche, die wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes in einem Sozialplan vereinbart werden, sind im Konkurs des Arbeitgebers einfache Konkursforderungen i.S. von § 61 Abs. 1 Nr. 6 KO (vgl. Urteil des Senats vom 30. April 1984 - 1 AZR 34/84 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 30.10.1979 - 1 ABR 112/77

    Folgen eines rechtswidrigen Spruchs der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 59/80
    Bozialplans lauten (für den Fall der gerichtlichen Überprüfung eines Spruchs der Einigungsstelle vgl. BAG Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.11.1978 - 5 AZR 553/77

    Betriebspartner - Einigungsstelle - Sozialplan - Arbeitsplatzverlust - Recht und

    Auszug aus BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 59/80
    Sozialpläne sind Betriebsvereinbarungen im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BAG Urteile vom 27. August 1975 - 4 AZR 45/74 - und vom 29. November 1978 - 5 AZR 553/77 - AP Nr. 2 und 7 zu § 112 BetrVG 1972, Bl. 2 bzw. zu 1 a der Gründe).
  • BGH, 06.03.1997 - IX ZR 74/95

    Freigabeanspruch des Sicherungsgebers bei formularmäßiger Sicherungsübereignung

    Inwiefern der Auffassung des Berufungsgerichts gefolgt werden könnte, jedenfalls im Zusammenwirken mit dem späteren Gemeinschuldner dürfe ein Sequester massegünstige Geschäfte vornehmen (vgl. auch BAG NJW 1985, 1484 ), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 74/95

    Wirksamkeit einer Sicherungsübereignung oder Globalabtretung ohne Freigabeklausel

    Inwiefern der Auffassung des Berufungsgerichts gefolgt werden könnte, jedenfalls im Zusammenwirken mit dem späteren Gemeinschuldner dürfe ein Sequester massegünstige Geschäfte vornehmen (vgl. auch BAG NJW 1985, 1484 [BAG 20.11.1984 - 1 ABR 59/80]), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden.
  • OLG Hamm, 07.12.1994 - 31 U 92/94

    Kein Anspruch aus § 816 BGB wegen einer Verfügung, der der Rechtsinhaber

    Weitergehend hat das BAG die Auffassung vertreten, daß der Sequester und der spätere Gemeinschuldner zusammen grundsätzlich wirksame Rechtsgeschäfte tätigen können (BAG ZIP 1985, 429 = NJW 1985, 1484).
  • BSG, 20.07.1988 - 12 RK 53/86

    Anspruch auf Zahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung,

    Der Sequester wird mit seiner Bestellung nicht Arbeitgeber (vgl BAGE 47, 214; Uhlenbruck KTS 1982, 201, 207).
  • VGH Bayern, 30.10.1997 - 7 ZE 97.2894
    Denn die Antragstellerin und ihr Vater irrten nicht über die sich aus dem Austritt selbst ergebende Rechtsfolge (Beendigung des Schulverhältnisses), sondern über die sich kraft Gesetzes an den Austritt anschließenden Rechtsfolgen (einseitiger Rechtsfolgeirrtum, vgl. BGH NJW 1985, 1484/1485; Heinrichs, a.a.O., RdNr. 15 zu § 119), nämlich darüber, daß der Eintritt in die 12. Jahrgangsstufe zum Schuljahr 1997/98 gemäß § 13 Abs. 1 GSO die erfolgreiche Ablegung einer Aufnahmeprüfung voraussetzt.
  • OLG Zweibrücken, 06.03.1995 - 1 AR 88/94
    In Rechtsprechung und Literatur zum Insolvenzrecht wird die Frage, ob der Sequester durch seine gerichtliche Bestellung in die Rolle des Arbeitgebers tritt, grundsätzlich verneint (vgl. BSG ZIP 1988, 1342, 1343; BAGE 47, 214; Uhlenbruck KTS 1982, 201, 207).
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